Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Phone Xpress und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Phone Xpress und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Phone Xpress schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.

§ 2 Leistungen

und Preise Phone Xpress kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Phone Xpress erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Phone Xpress behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Phone Xpress berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

§ 3 Reparaturdurchführung

Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand. In seltenen Fällen kann es bei einer Reparatur zu sichtbaren Spuren (z.B. beim Öffnen des Gerätes) kommen. Diese sind rein optischer Natur und haben keinerlei Funktionsbeeinträchtigungen am Gerät selbst.

Bei Reparaturen von einem verzogenen Aluminium- Gehäuse kann es zu Problem bei der Instandsetzung des Gerätes kommen, in diesem Fall kann es nötig sein, dass das Gerät ein neues Gehäuse benötigt.

Bei Geräten, die durch den Hersteller mit “Wasserdicht” ausgewiesen werden, und durch uns repariert werden oder für die Diagnose geöffnet werden, kann keine wasserdichtheit gewährleistet werden. Phone Xpress übernimmt hierfür keine Schadenersatzleistungen.

Auf Wasserschadenreparaturen kann generell keine Garantie gegeben werden. Hier kann durch den Wasserschaden auch nach erfolgreicher Reparatur bzw. Behebung des Wasserschadens ein Folgeschaden mit zeitlicher Verzögerung auftreten.

Auf von uns eingebaute Teile geben wir eine Gewährleistung von 6 Monaten, die Gewährleistung beginnt ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Phone Xpress ist im Fall von Reparaturen nicht verpflichtet Originalteile des Herstellers des Gerätes zu verwenden. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Einbau von gebrauchten Ersatzteilen erlischt die Gewährleistung. Der Kunde wird vorher darüber informiert. Die ersetzten Komponenten, die während des Reparaturservice ausgetauscht wurden, gehen in das Eigentum von Phone Xpress über. Der Kunde erwirbt das Eigentum vom neuen Ersatzteile.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Strom Art oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die Aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornehmen oder durch Personen vornehmen haben lassen, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

Sollten wir vom Kunden für die Überprüfung des Gerätes nach der Reparatur kein Passwort/Entsperrcode für das Gerät erhalten haben so erfolgt die Reparatur auf Kundenrisiko, ohne Garantie und Gewährleistungsansprüche.

Generell bestehen keine Garantie und Gewährleistungsansprüche für reparierte Geräte, die vorher anderweitig repariert wurden. Im Einzelfall muss dafür eine detaillierte Auflistung aller Reparaturen von der Fachwerkstatt vorgelegt werden, in dem die Reparaturen durchgeführt wurden.

§ 5 Reparaturkosten und Zahlung

Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder EC Kartenzahlung ohne Abzug ausgehändigt.

§ 6 Kostenvoranschläge

Kosten für nicht durchgeführte Aufträge Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt (39,- ink. MwSt.), wenn: der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet; der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann; ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde; keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden. Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Bei einem in Anschluss erteilten Reparaturauftrag, schreiben wir dem Kunden, in die darauffolgende Rechnung 39,- ink. MwSt. von den Fehlerdiagnosekosten gut (maximaler Zeitraum hierfür beträgt 6 Wochen, ab erteilten Auftrag).

§ 7 Aufbewahrung und Abholung

Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Werden die Geräte nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt, so kann die Firma Phone Xpress das Gerät nach eigenem Ermessen entsorgen oder verkaufen. Sollte der Zeitwert des Geräts wirtschaftlich nicht die Reparaturkosten decken können, so behält Phone Xpress das Recht eine Inkasso Firma zu beauftragen, um die Reparaturkosten vollständig reinzuholen. Wir haften ab der dritten Woche – soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund Annahmeverzuges, gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist – nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Mit der Unterschrift bei der Abholung erklärt der Kunde sein Gerät vollständig geprüft zu haben. Spätere Mängel, die nicht Bestandteil der Reparatur waren, werden von uns nicht akzeptiert.

§ 7.1 Lagerkosten

Wird der Kunde zur Abholung aufgefordert, so ist Phone Xpress berechtigt 5€ pro angefangene Woche/7 Tage in Rechnung zu stellen. Die Aufforderung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sollte der Kunde nicht erreicht werden können, so gelten die im §7 aufgelisteten Fristen.

§ 8 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen

Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme. Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßeste und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.

§ 8.1 Sturzschäden Reparaturauftrag bei Sturzschäden:

Ist eine Reparatur aufgrund eines Sturzschadens bei uns abgegeben worden, so ist das nicht auszuschließen, dass beim Öffnen des Gerätes weitere Komponenten beschädigt werden und zusätzlicher Reparaturaufwand entsteht. Auch beim Öffnen können kleinere, gebrochene Teile die aufgrund des Zusammenhaltes im Gerät verbunden waren, auseinander fallen. Selbst wenn Ihr Smartphone und Tablet nach der Reparatur voll funktionsfähig ist, ist nicht auszuschließen, dass es zu Folgeschäden kommen kann. Phone Xpress haftet für solche Schäden nicht.

§ 9 Datensicherung

Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

§ 10 Speicherung von Daten

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Reparaturvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Werkstatt auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, der Sitz von Phone Xpress als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.